Schulbücher sind die Grundlage des Lernens in der Schule Schulbuchbestellung für das kommende Schuljahr

Die Ausleihe der Schulbücher für das Schuljahr 2023/2024 ist ab sofort bis zum 01.04.2023 möglich. Alle Details dazu sind hier zu finden.

Wie in jedem Schuljahr ist es auch aktuell wieder notwendig, dass Eltern die Schulbücher ihrer Kinder für das kommende Schuljahr organisieren. Hierbei gibt es die Möglichkeit, diese Bücher (neben den Arbeitsheften) zu kaufen oder sie bei der Schule auszuleihen. Dies alles wird über den Bücherzettel geregelt, den alle Eltern Jahr für Jahr ausfüllen und darüber eine Leihe beantragen oder den eigenständigen Kauf der Bücher anzeigen.

Zur Vereinfachung des Ablaufs und des Verwaltungsaufwands und der Ersparnis von vielen Blättern Papier, hat die Europaschule "Am Gröpertor" einen digitalen Bücherzettel entworfen, über den es nun möglich ist, die Organisation der Schulbücher für das kommende Schuljahr ganz einfach online abzuwickeln.

Die Bücherzettel für die einzelnen Klassenstufen sind unter dem Punkt "Lernmittel" auf der Homepage unter der Seite Schüler zu finden. Es enthält wie gewohnt die Liste aller Bücher und Arbeitshefte, die ein Kind im kommenden Schuljahr benötigt. Das Passwort zum Bücherzettel erhält jedes Kind per Teams.

Der Bücherzettel ist durch die Eltern online auszufüllen und enzureichen. Nachdem der Bücherzettel eingereicht wurde, erscheint eine Zusammenfassung mit allen Angaben und der Bankverbindung des Kontos, auf das die Leihgebühr überwiesen werden muss. Eine Bestätigungsmail erfolgt zusätzlich an die angegebene E-Mail-Adresse.

Achtung: Der Bücherzettel muss unbedingt für die Klassenstufe ausgefüllt werden, die ein Kind im nächsten Schuljahr besucht!

Die Leihgebühr muss dann unter Angabe des Namen des Kindes und der jeweiligen Referenznummer (diese wird nach erfolgreicher Übermittlung ebenfalls angezeigt) bis zum 01. April 2023 überwiesen werden.

Die Leihgebühr beträgt wie gewohnt 3,- Euro pro Buch. Falls ein Anspruch auf Ermäßigung besteht, muss das Zusatzblatt „Entrichtung einer verminderten Leistungsgebühr“ ausgefüllt und in der Schule abgegeben werden. Ohne dieses Zusatzblatt kann eine verminderte Leistungsgebühr nicht gewährt werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass im Teil A ausschließlich Kaufexemplare zu finden sind, welche von den Eltern eigenständig angeschafft werden müssen. Für die restlichen Bücher treffen die Eltern die Entscheidung, ob diese gekauft oder ausgeliehen werden.

Die Eltern sind laut Schulgesetz für die ordnungsgemäße schulische Ausstattung ihrer Kinder verantwortlich. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind das Recht auf Schulbildung vollumfänglich wahrnehmen kann. Sollte die Leihgebühr durch die Eltern nicht entrichtet werden, werden dem Kind die Bücher am 1. Schultag nicht ausgeteilt! Zusätzlich wird dies beim Landesschulamt, welches einen kostenpflichtigen Leistungsbescheid erstellen wird, und dem Ordnungsamt zur Anzeige gebracht.

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