Die Ausbildung an der Europaschule "Am Gröpertor"

Die Sekundarschule in Sachsen-Anhalt geht von Klasse 5 bis Klasse 10. Das Ziel der Sekundarschule in Sachsen-Anhalt ist, eine allgemeine und berufsorientierende Bildung zu vermitteln. Welche Abschlüsse kann man dadurch an unserer Schule erreichen? Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch uns? Alle Informationen zur Ausbildung, zu den Abschlüssen und welche Noten für welchen Weg wichtig sind, werden hier erläutert.

Los geht es in der Orientierungsstufe

Die Klassen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe. Hier werden alle Schüler/innen gemeinsam auf einem Level unterrichtet. Erst am Ende der Klasse 6 wird eine Einteilung in den realschulabschlussbezogenen und den hauptschulabschlussbezogenen Unterricht vorgenommen.

Die weitere Organisation des Unterrichts ab Klasse 7

Ab Klasse 7 findet eine Differenzierung des Unterrichtes an der Sekundarschule in Sachsen-Anhalt statt. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Leistungen in den Klassen 5 und 6 eingestuft werden. Es geht dann entweder im Hauptschulbildungsgang oder im Realschulbildungsgang weiter.

Was bedeutet das?

In Klasse 6 wird ein Elternabend durchgeführt, in dem genau beraten wird, wie die Einstufung in den abschlussbezogenen Unterricht vorgenommen wird. Auch über eine mögliche Umstufung in den späteren Klassenstufen werden die Eltern informiert.

Die Einstufung orientiert sich an den Noten im Jahreszeugnis von Klasse 6 und erfolgt in den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht, wenn durchgehend mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht wird. Eine 5 (mangelhaft) darf auch dabei sein, diese muss jedoch mit mindestens einer 3 (befriedigend) ausgeglichen werden können!

Eine Einstufung in den auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht erreicht man, wenn in den Kernfächern mindestens einen Durchschnitt von 3 (befriedigend) vorliegt. Hierbei darf höchstens ein Fach mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein. In allen anderen Kernfächern muss mindestens die Note 3 (befriedigend) auf dem Zeugnis stehen. Zusätzlich muss der Durchschnitt in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern mindestens 3 (befriedigend) ergeben. Hierbei darf höchstens ein Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sein, welche ausgeglichen werden muss.

Nach Klassen 7 und 8 ist eine Umstufung zwischen den Bildungsgängen möglich. Ausschlaggebend hierfür sind immer die Noten und ein Antrag der Eltern.

Wie man versetzt wird

Die versetzungsrelevanten Fächer in der Sekundarstufe I sind alle Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtkurse. Eine Versetzung erfolgt immer, wenn in allen Fächern Leistungen erreicht wurden, die mindestens mit der Note 4 (ausreichend) auf dem Zeugnis bewertet sind. Dabei darf es bis zu zwei Minderleistungen geben, die jedoch ausgeglichen werden müssen.

Die Abschlüsse einer Sekundarschule

  • Hauptschulabschluss

Den Hauptschulabschluss erreicht man an der Sekundarschule in Sachsen-Anhalt bereits mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 9. Dies gilt für den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht wie auch für den auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht. Das heißt, wird man in die Klasse 10 versetzt, dann hat man den Hauptschulabschluss bestanden.

  • Der qualifizierte Hauptschulabschluss

Nimmt man in Klasse 9 an der Sekundarschule am auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht teil, kann man an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen. Die erfolgreiche Teilnahme ist die Voraussetzung für das Erlangen des qualifizierten Hauptschulabschlusses.
Der qualifizierte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der Klasse 10 an der Sekundarschule.

  • Realschulabschluss

Am Ende von Klasse 10 steht ein Abschlussprüfung an, um den Realschulabschluss zu erhalten. Zudem müssen die Versetzungsbedingungen erfüllt sein.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 nehmen an der Abschlussprüfung teil. Ausnahme bildet der Fall, wenn bereits im Vorfeld feststeht, dass der Abschluss nicht erreicht werden kann.

Welche Fächer umfasst die Abschlussprüfung?

Die Prüfung für den Realschulabschluss enthält schriftliche und mündliche Prüfungen
Schriftlich wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft, mündlich in den Fächern Biologie oder Chemie oder Physik und in einem Fach aus den restlichen Pflichtfächern (ohne Sport).

Wann ist der Realschulabschluss bestanden?

Grundsätzlich ist der Realschulabschluss erreicht, wenn die allgemeinen Versetzungsbedingungen erfüllt sind. (siehe oben) 

Die Gesamtnote der Prüfungsfächer (schriftlich und mündlich) berechnet sich aus dem Durchschnitt der Jahresnote und der Prüfungsnote im jeweiligen Fach. Die Noten der restlichen Fächer sind die Jahresnoten.

  • Der erweiterte Realschulabschluss

Am Ende der Klasse 10 an der Sekundarschule, besteht die Möglichkeit den erweiterten Realschulabschluss zu erwerben. Diesen erlangt man, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

In den Kernfächer muss einen Notendurchschnitt von mindestens 2,3 erreicht werden, wobei kein Kernfach schlechter als mit Note 4 (ausreichend) bewertet sein darf.
In den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern muss einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 vorliegen. Darunter dürfen maximal zwei Fächer mit der Note 5 (mangelhaft), alle anderen versetzungsrelevanten Fächer müssen mindestens mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein.

Der erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch eines Fachgymnasiums oder der gymnasialen Oberstufe eines Regel-Gymnasiums.