Aufklärung in undurchsichtiger Lage Elterninformationen vom Bildungsministerium

Viele Fragen stellen Eltern und Kinder in diesen Tagen zum Schulbesuch und den Selbsttests. Das Bildungsministerium möchte mit einem Elternbrief reagieren und verweist zudem auf einen Katalog von häufig gestellten Fragen

Um dem Ansturm der Eltern und deren Fragen in Bezug auf die neusten Vorgaben für Schulen begegnen zu können, hat das Bildungsministerium in einem Brief zu den Selbsttests reagiert. Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Eltern,

uns ist bewusst, dass die Änderung der Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht bei allen auf Verständnis stößt. Einigen gehen sie nicht weit genug, anderen gehen sie viel zu weit. In der Abwägung hält die Landesregierung sie jedoch für geeignet, den Präsenzunterricht im Regelbetrieb aufrecht zu erhalten und damit den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive zu
bieten.

Ab 15.11.2021 gelten für den Schulbetrieb mit dem Ziel, den Präsenzunterricht im Regelbetrieb aufrecht zu erhalten, folgende Regeln:

  1. Die Selbsttests sind ab sofort drei Mal in der Woche grundsätzlich in der Schule
    durchzuführen. Eine vorliegende Einverständniserklärung ist die Grundlage für die
    Teilnahme an den Selbsttestungen ab 15. November 2021.

  2. Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das
    negative Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden,
    wenn diese nicht älter als 24 Stunden ist. Solche Schnelltests sind grundsätzlich von
    den Selbsttests, die in der Schule durchgeführt werden, abzugrenzen. Ein Schnelltest
    wird nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt; eine Bescheinigung über die
    Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen
    (z. B. Testzentrum, Apotheke, Ärzte) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung
    von Schnelltest in öffentlichen Stellen müssen von den Eltern selbst getragen werden.

  3. Eine Befreiung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV erfordert die
    Vorlage eines ärztlichen Attests.

Weitere Regelungen erwarten wir in der aktualisierten Fassung des Rahmenhygieneplan.

Wann dieser "neue" Rahmenhygieneplan erscheint, konnte bisher noch nicht gesagt werden. Weiterhin gibt das Bildungsministerium den Hinweis, dass es ein Dokument mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen aufgelegt hat. Dieses Dokument ist unter dieser Nachricht zu finden.

Bleiben Sie Ihrer Schule bitte gewogen und sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen, Hinweise oder Sorgen haben.

Bleiben Sie gesund!

von

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