Ein Überblick über die wichtigen Regelungen, die an der Europaschule "Am Gröpertor" zur Zeit beachtet werden müssen Alle aktuellen Regelungen in der Schule.

Den Überblick zu behalten ist in dieser Zeit gar nicht so einfach. Bund, Land und Landkreis reden mit und haben zum Teil eigene Regelungen vorgegeben. Deshalb hier alle aktuellen Vorgaben für die Schule auf einen Blick!

Mit der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung und dem aktuellen Rahmenplan für Hygiene an Schulen sind die Vorgaben für Schulen geregelt. Diese Regelungen gelten vorerst bis zu den Weihnachtsferien. Die Regelungen des Landkreis' Harz gibt es auch noch.

Für einen besseren Überblick sind hier alle aktuell zu beachtenden Vorgaben zusammengefasst:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich täglich testen. Die Tests müssen in der Schule durchgeführt werden!
    Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.

  2. Die bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand von 1,5m, Tragen der Maske, Hust- und Niesetikette, Hände waschen und desinfizieren) sind umzusetzen.
    Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal in der Woche über die Hygienemaßnahmen, das regelmäßige und gewissenhafte Testen und Maßnahmen nach einem positiven Selbsttest belehrt.

  3. Eine Maskenpflicht für alle Personen in der Schule besteht im Schulhaus und im Unterricht!
    In allen Klassen werden selbstverständlich regelmäßig Maskenpausen bei geöffneten Fenstern gemacht. Die Frühstückspause zählt in diesem Sinne dazu. Die Schüler sollen bei diesen Pausen möglichst mit Abstand in den Räumen sitzen.

  4. Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest müssen mit ihren Hausstandangehörigen (wichtig bei Geschwisterkindern und Kindern aus sozialen Einrichtungen) zu einem Arzt und einen PCR-Test durchführen lassen und dürfen die Schule nicht betreten.

  5. Sportunterricht kann ohne Masken durchgeführt werden (auch in der Halle)! In unsere Sporthallen darf jeweils nur eine Klasse hinein.

  6. Musikunterricht ist ebenfalls möglich. Beim gemeinsamen Singen muss jedoch ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

  7. Ab dem 25.11.2021 gibt es wieder die Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung. Diese ist nur möglich, wenn sie von den Eltern eindeutig und schriftlich begründet wurde.
    - hierbei gibt es keine inhaltliche Betreuung durch die Lehrkräfte
    - Unterrichtsinhalte müssen sich im Selbststudium erarbeitet werden
    - Inhalte werden auf der Homepage für den Zeitraum bis zum Ende des Halbjahres zur Verfügung gestellt (ab 30.11.21)
    - bei Rückkehr in die Schule erfolgen Leistungskontrollen und Benotung in den erarbeiteten Inhalten

  8. Die Weihnachtsferien beginnen mit Ablauf des 17.12.2021.

  9. Die Regelungen vom Landkreis Harz sind im Detail unter diesem Text zu finden.

Alle Informationen sind ausführlich auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden. Die aktuelle Eindämmungsverordnung und der Rahmenhygieneplan sind unten angehängt. 

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