Ein Überblick über die wichtigen Regelungen, die an der Europaschule "Am Gröpertor" zur Zeit beachtet werden müssen Wenige Änderungen im Schulbetrieb nach den Winterferien

Das zweite Halbjahr beginnt am 21. Februar 2022 und kommt mit wenig neuen Vorgaben daher. Der Fokus liegt seitens des Bildungsministerium auf einer sensiblen zunehmenden Entspannung und der Lockerung der Regelungen, sofern es die Infektionszahlen zulassen.

Noch sind Ferien, dennoch gibt es schon jetzt neue Vorgaben und Informationen seitens des Ministeriums für Bildung, die nach den Winterferien Berücksichtigung in den Schulen finden müssen. Alle wichtigen Eckpunkte dazu hier im Überblick:

  1. Nach den Ferien werden die Förderpläne für die versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

  2. Ab Montag, dem 21.02.2022 geht es weiter wie gewohnt. Testpflicht, Maskenpflicht, Einhaltung der Hygieneregeln und Präsenzunterricht.

  3. Wenn sich die Infektionszahlen verringern, soll ab dem 28.02.2022 die Maskenpflicht im Unterricht entfallen.
    Sobald jedoch ein positiver Selbsttest in einer Klasse auftritt, müssen diese und das dort eingesetzte Personal für fünf Tage auch im Unterricht einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. (ein negativer PCR-Test hebt diese besondere Maßnahme auf)

  4. Ab Montag, dem 07.03.2022 sollen, auch unter dem Vorbehalt von weniger Infektionszahlen, die Testungen auf dreimal in der Woche (Mo, Mi, Fr) reduziert werden.

Alle weiteren Regelungen hier noch einmal zusammengefasst:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich (unter Vorbehalt, s.o.) bis zum 07.03.2022 täglich testen. Die Tests müssen in der Schule durchgeführt werden! (Dokumentation im Klassenbuch; sollten Listen fehlen, bitte bei Herrn Güldner melden)
    Geimpften und Genesenen steht die Testung frei.

  2. Die bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand von 1,5m, Tragen der Maske, Hust- und Niesetikette, Hände waschen und desinfizieren) sind umzusetzen.
    Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal in der Woche über die Hygienemaßnahmen, das regelmäßige und gewissenhafte Testen, die Maskenpflicht und Maßnahmen nach einem positiven Selbsttest belehrt.

  3. Eine Maskenpflicht für alle Personen in der Schule besteht im Schulhaus und (ebenfalls unter Vorbehalt, s.o.) bis zum 28.02.2022 auch im Unterricht!
    In allen Klassen werden selbstverständlich regelmäßig Maskenpausen bei geöffneten Fenstern gemacht. Die Frühstückspause zählt in diesem Sinne dazu. Die Schüler sollen bei diesen Pausen möglichst mit Abstand in den Räumen sitzen.

  4. Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest müssen mit ihren Hausstandangehörigen (wichtig bei Geschwisterkindern und Kindern aus sozialen Einrichtungen) zu einem Arzt und einen PCR-Test durchführen lassen und dürfen die Schule nicht betreten.

  5. Sportunterricht kann ohne Masken durchgeführt werden (auch in der Halle)! In unsere Sporthallen darf jeweils nur eine Klasse hinein.

  6. Musikunterricht ist ebenfalls möglich. Beim gemeinsamen Singen muss jedoch ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

  7. Eine Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung gibt es nicht.

  8. Die Regelungen vom Landkreis Harz bleiben vorerst bestehen.
    Hiernach muss eine Schule bei 20 PCR-positiven Kindern in der Schule in den Wechselunterricht übergehen und die Klassen teilen. Weiterhin darf bei 5 positiven Selbsttests in einer Klasse binnen einer Woche die Klasse für 5 Tage nicht in die Schule kommen.

Sollte es dazu kommen dass Klassen zu Hause bleiben müssen, werden wir sofort die Stunden in den betroffenen Klassen online abhalten! Zusätzlich werden wir, wie oben angesprochen, die Schwerpunkte und Themen, die im zweiten Halbjahr unterrichtet werden, wieder auf die Homepage packen.
 
Microsoft Teams ist und bleibt unbedingt erforderlich! Alle Informationen wird es hier, wie bisher und auch in Zukunft immer, für alle Schülerinnen und Schüler geben. Auch der Online-Unterricht wird hierüber stattfinden.

Alle Informationen sind ausführlich auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden. Die aktuelle Eindämmungsverordnung und der Rahmenhygieneplan sind unten angehängt.

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