Schulorganisation ab 31.05.2021 Positiver Verlauf der Inzidenzwerte führt zur Öffnung der Schule

Die Entwicklung der Inzidenzwerte in den letzten drei Wochen war sehr erfreulich, weshalb ab nächster Woche im Regelbetrieb unterrichtet werden darf. Somit kann an der Europaschule "Am Gröpertor" weiterhin in ganzen Klassen unterrichtet werden, ab 31.05.2021 jedoch wieder in der Schule!

Dem Wechselunterricht sollte aus dem Weg gegangen und weiterhin in ganzen Klassen unterrichtet werden. In den letzten Wochen geschah dies an der Europaschule "Am Gröpertor" deshalb im Online-Unterricht, was trotz anfänglicher Gewöhnungsphase immer besser funktioniert hat. Ab dem 31.05.2021 dürfen die Klassen nun wieder vollständig in die Schule, wodurch sich diese Strategie als richtig erwiesen hat. Die Schule wird ab kommender Woche in den Regelbetrieb zurückkehren, jedoch sind hierfür einige Regelungen unbedingt zu beachten, die im folgenden näher erläutert werden.

Allgemeine Organisation

  1. Ab Montag, 31.05.2021, wird die Schule für alle Klassenstufen vollständig geöffnet!

  2. Die Plattform Microsoft Teams bleibt das zentrale Informations- und Kommunikationsmedium der Schule und wird weiterhin für Informationen, Absprachen, Erinnerungen, Kontaktaufnahmen, Aufgabenerteilungen und Unterrichtsinhalte genutzt.

  3. Das Betreten der Schule ist nur mit einem Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich!

  4. Vertretungen für Lehrkräfte im Krankenstand können wie gewohnt auf dem Vertretungsplan eingesehen werden.

  5. Die Etagenregelung bleibt vorerst bis zum 04.06.2021 bestehen. Dies bedeutet:
    - Fachunterricht kann nur im Klassenraum bzw. auf der jeweiligen Etage (mit Desinfektion) stattfinden
    - Technik und Hauswirtschaft finden jeweils im PC-Kabinett/Technikraum und im Klassenraum statt
    - Sport wird theoretisch oder im Freien unterrichtet
    - Klassengefüge sollen im Unterricht nicht vermischt werden, deshalb fallen schulische Wahlkurse und AGs aus (bzw. werden vertreten)
    - Französisch unterliegt einem Extra-Plan
    - Ethik und Religion werden gemeinsam unterrichtet

  6. Die Hygieneregelungen bleiben in Kraft und müssen unbedingt beachtet werden!

Die Selbsttests zu Hause

  1. Die Schule darf nur mit negativem Testergebnis eines Corona-Tests betreten werden! Die Nachweispflicht gilt nicht, wenn ein offizieller Genesungsnachweis vorgelegt werden kann.

  2. Das Testverfahren dieser Schule mit zwei Selbsttests bleibt bestehen! Alle Schüler testen sich immer für Montag und Mittwoch zu Hause und bringen den Nachweis des negativen Ergebnisses in bekannter Form mit in die Schule.
    Zur Erinnerung, es gibt vier Möglichkeiten, ein negatives Ergebnis nachzuweisen:
    a) Teststreifen gemeinsam mit einem aktuellen Foto auf Smartphone in der Schule vorzeigen! (Selfi + Teststreifen)
    b) Teststreifen in der Schule vorzeigen, aktuelles Foto per Mail an die Schule senden! (Selfi per Mail + Teststreifen)
    c) Teststreifen gemeinsam mit einer aktuellen Selbstauskunft vorzeigen! (Selbstauskunft + Teststreifen, Vorlage im Anhang dieser Nachricht)
    d) Nachweis eines negativen Tests in einer offiziellen Teststelle (Testzentren, Gesundheitsamt, Hausarzt usw.) vorzeigen! (externer Nachweis)
    Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein
    , die Teststreifen werden in der Schule entsorgt!

  3. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils am Montag zwei Testspakete für Mittwoch der aktuellen Woche und Montag der kommenden Woche.

  4. Schülerinnen und Schüler ohne negativem Testergebnis werden wieder nach Hause geschickt!

  5. Am Montag, 31.05.2021 gibt es die einmalige Möglichkeit, sich vor Unterrichtsbeginn im Klassenverband selber zu testen, falls Tests zu Hause nicht mehr vorhanden oder durchführbar sind! Die jeweils unterrichtenden Fachlehrer werden dazu, zusätzlich zu den zwei auszugebenden Testkits, genügend weitere Selbsttests dabei haben.

Hygieneregelungen

  1. Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.

  2. Im Schulhaus und im Unterricht müssen laut Rahmen-Hygieneplan für Schulen medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Im Unterricht wird es deshalb mindestens alle 20 Minuten eine Maskenpause unter Lüftung geben.

  3. Mit Betreten des Unterrichtsraumes haben sich alle Personen die Hände zu desinfizieren.

  4. Schülerinnen und Schüler haben sich nur in ihren Klassenräumen und in den für sie abgegrenzten Bereichen aufzuhalten.

  5. Unnötige Körperkontakte sind zu vermeiden, auf die Hust- und Niesetikette ist zu achten.

Präsenzpflichtbefreiung

  1. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist weiterhin möglich, wird aber nicht empfohlen!
  2. Die Befreiung muss schriftlich in der Schule angezeigt werden, sonst muss das Fehlen als unentschuldigt bewertet werden.

  3. Schriftliche Anzeigen können per Mail an die Schule gesendet.
  4. Eine Präsenzpflichtbefreiung gilt bis auf Widerruf, mindestens jedoch für eine Woche.

Die Grundlagen dieser Regelungen sind der aktuellen Eindämmungsverordnung (vom 21.05.21) und dem aktuellen Rahmen-Hygieneplan (vom 20.05.21) entnommen. Weiterhin berufen sie sich auf die Vorgaben des schulinternen Hygienekonzeptes. Sollten sich Änderungen ergeben, wird es zeitnah die notwendigen Informationen dazu geben.

Jedem muss bewusst sein, dass von einer Rückkehr zur Normalität noch nicht gesprochen werden kann. Die Schule ist aber guter Hoffnung, dass schon in der übernächsten Woche ein weiterer Schritt in diese Richtung gegangen werden kann. Hierfür ist es aber unbedingt notwendig, dass sich alle wirklich konsequent an diese Regelungen halten.

Die Rückkehr zum vollständigen Regelbetrieb ergibt insofern Sinn, als dass vor allem die Selbsttests zu Hause gewissenhaft durchgeführt werden. Somit haben alle Personen in der Schule die Sicherheit, dass wirklich keine infizierte Person in der Schule anzutreffen ist. Weiterhin wird dadurch der Erfahrung der Schule nach die Quarantäne-Gefahr für Mitschülerinnen und Mitschüler geringer. Ob daraus für diese Schule auch die Maskenpflicht zumindest im Unterricht ausgesetzt werden kann, muss mit dem Landesschulamt besprochen werden. Bisher gibt es dazu leider keine rechtliche Grundlage. Die regelmäßigen Maskenpausen sollten vorerst aber für alle eine tragbare Lösung sein.

Das Ziel der letzten Schulwochen wird es sein, alle Schülerinnen und Schüler auf einen einheitlichen Lernstand zu bringen, auf dem man im kommenden Schuljahr aufbauen kann, um Schritt für Schritt auf ein angemessenes Wissensniveau zu gelangen und entstandene Defizite auszugleichen. Hierzu ist es nötig, dass die Anwesenheit in den Klassen hoch ist. Damit ist die Chance gut, dieses Schuljahr sinnvoll abzuschließen bzw. das kommende Schuljahr ebenso sinnvoll zu beginnen. 

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