Testpflicht, Elternabende und Schulbuchausleihe Neue Regelungen für die Schulen ab 12.04.2021

Ab nächster Woche gibt es eine Nachweispflicht über einen negativen SARS-CoV-2-Test. Dies bedeutet, dass nur noch negativ Getestete eine Schule betreten dürfen. Alles über die Umsetzung dieser Vorgaben an dieser Schule ist hier zu finden!

Der Inzidenzwert im Landkreis Harz entwickelt sich momentan in die richtige Richtung und liegt aktuell bei 169. (Quelle: www.rki.de) Entwarnung bedeutet dies sicher nicht, vor allem in Halberstadt sind die Zahlen der Neu-Infektionen weiterhin sehr hoch, doch lässt dies vielleicht etwas hoffen, dass es im Zusammenhang mit immer mehr geimpften Mitmenschen im Sommer wieder zu einer mehrheitlich normalen Lebenssituation kommt. Damit diese Entwicklung weiter unterstützt wird, gibt es ab 12.04.2021 eine Nachweispflicht über einen aktuellen negativen SARS-CoV-2-Test (Selbsttest, PCR-Test o.ä.), um eine Schule betreten zu dürfen. Leider bekommen auch wir solche Informationen immer sehr kurzfristig, sodass wir erst jetzt darüber informieren können!


Freiwillige Selbsttests und Infektionsgeschehen

Die Selbsttests bleiben freiwillig und Eltern können diesen für ihre Kinder verweigern. Sollte dies der Fall sein, dürfen die Kinder die Schule nicht betreten, ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht überdies nicht! 

Wir können nur wiederholen, dass das Testen, unserer Meinung nach, zu einer positiven Infektionsentwicklung beitragen kann. Natürlich können Tests nicht funktionieren oder das Ergebnis verfälscht sein, genauso können Tests bzw. deren Ergebnisse manipuliert werden. Ihre Wirkung im Allgemeinen ist jedoch unbestritten. Wichtig ist vor allem der Umgang mit den Ergebnissen in der Gesellschaft. Hier kann nur die oberste Maxime sein, dass Menschen gemeinsam handeln und darüber hinaus ehrlich miteinander umgehen!

Vor diesem Hintergrund wiederholen wir noch einmal unsere Bitte, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler einen Selbsttest durchführen und nur dann in die Schule kommen, wenn sie ein negatives Ergebnis ablesen können. Denn, es ist doch klar, wenn jeder, der infiziert ist, weitere Kontakte vermeidet, kann sich das Virus kaum mehr verbreiten. So können wir für ALLE die Sicherheit bieten, dass ein Schulbesuch ungefährlich ist und einen gehaltvollen Unterricht anbieten.

Somit erscheint auch klar, dass die Tests für Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu Hause und unter Betreuung ihrer Eltern in einer geschützten Atmosphäre stattfinden sollen. Dies gibt allen auch auf den Schulwegen mehr Sicherheit, erfordert aber ein großes Vertrauen in die Ehrlichkeit aller, welches wir im Sinne der gesamten Schulgemeinschaft gerne geben. Wie der aktuelle Selbsttest der Schule durchgeführt wird, ist in einem Video des Herstellers Teda beschrieben. Zusätzlich ist die Testdurchführung auch im Anhang dieser Nachricht angefügt.

Unser Vorgehen im Detail:

  1. Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule!
  2. Die Tests sollen zweimal in der Woche erfolgen und werden generell vor dem Schulbesuch (auch am Abend vorher) zu Hause durchgeführt! 
  3. Am Montag, 12.04.21 und am Dienstag 13.04.21 wird der Selbsttest in den jeweiligen Halbgruppen ein letztes Mal in der Schule angeboten. Hierfür wird die  Einverständniserklärung der Eltern benötigt!
  4. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten an diesen Tagen zwei Test-Kits für die nächsten Testungen, jeweils für einen zweiten Test in derselben Woche (Mittwoch oder Donnerstag) und einen Test für die darauffolgende Woche. (Montag oder Dienstag)
  5. Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen, werden wieder nach Hause geschickt!
  6. Es gibt vier Möglichkeiten, einen negativen Test in der Schule vorzuweisen:
    a) Der Teststreifen kann gemeinsam mit einem aktuellen Foto in der Schule vorgezeigt werden! (Beispielfoto im Anhang dieser Nachricht)
    b) Der Teststreifen kann in der Schule vorgezeigt, ein aktuelles Foto zusätzlich per Mail an die Schule gesendet werden!
    c) Der Teststreifen kann in der Schule gemeinsam mit einer Selbstauskunft vorgezeigt werden! (Vorlage im Anhang dieser Nachricht)
    d) Ein Test wird in einer offiziellen Teststelle (Testzentren, Gesundheitsamt, Hausarzt usw.) durchgeführt und der Nachweis vorgezeigt!
  7. Der Teststreifen wird anschließend in der Schule entsorgt.
  8. Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen, müssen schnellstmöglich durch die Eltern in der Schule entschuldiget werden!
  9. Eltern, die auch den ersten Test zu Hause durchführen wollen, können die Test-Kits am Montag bis 16:00 Uhr in der Schule abholen.

Zur Erinnerung: Sollte eine Infektion mit der britischen Virusmutation nachgewiesen werden, werden sofort alle Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt. Dies bedeutet für eine Schule, dass bei einer Infektion immer ca. 3-5 Lehrkräfte in Quarantäne geschickt werden. Diese Auswirkungen sind letztlich für alle Schülerinnen und Schüler nur negativ! Deshalb können wir an dieser Stelle nur wiederholt dringend darum bitten, dass alle ihre Kontakte, so weit es geht, einschränken, bei Kontakt zu anderen die Hygienevorgaben beachten und letztlich auch bei geringsten symptomatischen Erscheinungen zu Hause bleiben und weitere Kontakte verhindern. 

Dies alles funktioniert jedoch nur, wenn sich alle testen und man den Aussagen zu Testergebnissen trauen kann. Hier geht es vor allem um Ehrlichkeit im Sinne der gesamten Schulgemeinschaft. Deshalb werben wir für diese Selbsttests! Es ist auch keine Körperverletzung, sich ein Wattestäbchen 2cm in die Nase zu schieben. Sollten Eltern dennoch Probleme mit den Stäbchentests haben, bitten wir um eine Meldung in der Schule, wir werden eine gemeinsame Lösung finden! Zugelassene Spucktests sind z.B. eine Möglichkeit!


Schulorganisation ab 12.04.2021

Alle Schulen des Landkreises Harz bleiben auch ab dem 12.04.21 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Dies bedeutet, dass jeweils die zweiten Halbgruppen der Klassen an diesem Tag in der Schule erscheinen müssen. Der Unterricht findet nach gegenwärtigem Stand planmäßig statt, da es aktuell keine Lehrkräfte in Quarantäne gibt. 


Aufgaben bei Quarantäne und bei Präsenzpflichtbefreiung

Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne versetzt werden, bekommen Aufgaben von allen Fachlehrkräften. 

Die Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung bleibt bestehen. Jeder, der unter diesen Umständen nicht zur Schule kommen möchte, kann zu Hause bleiben. Das Bildungsministerium verspricht, dass diese Kinder auch Aufgaben für zu Hause bekommen. Dieses Versprechen müssen aber die Schulen halten und das gestaltet sich mehr und mehr als schwierig, da die Lehrkräfte ihren Unterricht damit parallel halten müssen, was einfach nicht machbar ist. Schülerinnen und Schüler, die von der Präsenzpflicht befreit wurden, erkundigen sich bei ihren Klassenkameraden nach den Unterrichtsinhalten. Sollten zusätzlich noch Fragen bestehen, kann sich gern an die Fachlehrkräfte gewendet werden.

Die Situation bestätigt uns in unserer Bitte, Kinder nicht zu Hause zu lassen, verbunden mit der Motivation zu den Selbsttests zu Hause. Denn man stelle sich vor, alle würden sich zu Hause testen und jeder könnte sicher sein, dass nur Menschen in der Schule sind, die das Virus nicht verbreiten, dann wären ein planmäßiger und für alle Schülerinnen und Schüler sinnvoller Unterricht durchführbar und die Wissens- und Kompetenzverluste zu verkraften. Darüber hinaus muss man sagen, dass Aufgaben für zu Hause in keinem Fall einen richtigen Unterricht ersetzen.


Elternabende und Informationen zu den Abschlussprüfungen

Die Elternabende für alle Klassen finden am 19.04.2021 online um 18:00 Uhr statt. Eine Einladung werden alle Schülerinnen und Schüler über ihr Teams-Profil erhalten. Zusätzlich werden wir für alle Elternabende einen Link generieren und diesen auf dem Vertretungsplan hinterlegen.

Der Elternabend für die 10. Klassen, der gleichsam die Informationen und Belehrungen zu den Abschlussprüfungen beinhaltet, wird als Gemeinschaftsveranstaltung organisiert.

Schulbuchausleihe

Wir bitten an dieser Stelle nochmal alle Eltern, ihrer Pflicht nachzukommen und über den Bücherzettel, ihren Kindern die notwendigen Lehrbücher und Arbeitshefte für das kommende Schuljahr zu organisieren. Es sei auch nochmal daran erinnert, dass Kaufexemplare die Eltern zu beschaffen haben, Leihexemplare beschafft die Schule.

Darüber hinaus haben noch nicht alle Eltern die Leihgebühr für die Bücher ihrer Kinder an die Schule überwiesen. Wir bitte auch hier darum, dies schnellstmöglich zu erledigen, da wir diese Gelder dem Land zukommen lassen müssen und auch wir dafür Fristen einhalten müssen.

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