Negative Testergebnisse zur Erhöhung der Sicherheit in Schulen Nachweispflicht von Selbsttests wieder in Kraft

Ab 19.04.2021 gilt die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests wieder. Ohne diesen dürfen Schülerinnen und Schüler und auch andere Personen keine Schulen betreten.

Ab Montag, dem 19.04.2021 ist eine neue Veränderungsverordnung zur "11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" in Kraft getreten und die Nachweispflicht und das damit verbundene Recht, eine Schule betreten zu dürfen, ist wieder gültig.

Unsere Linie hingegen bleibt, unabhängig von Verordnungen, klar. Wir möchten allen Schülerinnen und Schülern einen sicheren und unbedenklichen Schulbesuch ermöglichen. Hierzu erachten wir einen Selbsttests als niedrigschwellige und machbare Lösung. Die Erfahrung der letzten Wochen zeigt uns, dass dies auch im Sinne der deutlichen Mehrheit aller ist.

Wir möchten, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihren Selbsttest zu Hause und in einer geschützten Atmosphäre durchführen können. Des weiteren wollen wir, dass niemand, der ein positives Ergebnis in einem Corona-Test hat, in die Schule kommt. Dies ist für uns als Schule eine ganz wichtige Vorgabe, um unserer Verantwortung für über 400 Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

Wir bitten nochmals alle Eltern darum, unser Vorgehen im Sinne der Schule und aller Kinder zu unterstützen. Uns bringt es gar nichts, in dieser Situation gegeneinander zu arbeiten und uns in Konflikten aufzureiben! Wir haben einen Job und den machen wir! Wir sind nicht politisch, wir sind eine soziale Einrichtung, die nach vernünftigen und demokratischen Grundsätzen handelt. Unsere Regelungen sind verbindlich und für jeden nachvollziehbar!

In diesem Sinne hier nochmals unsere Regelungen im Detail:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule!

  • Die Tests sollen zweimal in der Woche (Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag) erfolgen und werden generell vor dem Schulbesuch (auch am Abend vorher) zu Hause durchgeführt!

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils am Montag bzw. Dienstag zwei Test-Kits für die nächsten Testungen. (Für den zweiten Test in derselben Woche und den ersten Test für die darauffolgende Woche.)

  • Es gibt vier Möglichkeiten, einen negativen Test in der Schule vorzuweisen:
    a) Teststreifen gemeinsam mit einem aktuellen Foto auf Smartphone in der Schule vorzeigen! (Selfi + Teststreifen, Beispielfoto im Anhang dieser Nachricht)
    b) Teststreifen in der Schule vorzeigen, aktuelles Foto per Mail an die Schule senden! (Selfi per Mail + Teststreifen)
    c) Teststreifen gemeinsam mit einer aktuellen Selbstauskunft vorzeigen! (Selbstauskunft + Teststreifen, Vorlage im Anhang dieser Nachricht)
    d) Nachweis eines negativen Tests in einer offiziellen Teststelle (Testzentren, Gesundheitsamt, Hausarzt usw.) vorzeigen! (externer Nachweis)
    Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein!

  • Der Teststreifen wird anschließend in der Schule entsorgt!

  • Sollten Tests nicht durchführbar sein, können Ersatztests in der Schule abgeholt werden.

In der Zwischenzeit haben wir Selbsttests von drei verschiedenen Herstellern. Wie diese durchgeführt werden sollen, ist in einem Video des Herstellers Teda beschrieben. Diese Verfahrensweise kann analog bei allen anderen Tests angewendet werden. Weitere Informationen können auf der Infoseite des Herstellers Roche eingesehen werden. Zusätzlich ist eine Testdurchführung auch im Anhang dieser Nachricht angefügt.

Schulorganisation ab 19.04.2021

Alle Schulen des Landkreises Harz bleiben auch ab dem 19.04.21 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Dies bedeutet, dass jeweils die ersten Halbgruppen der Klassen an diesem Tag in der Schule erscheinen müssen.

Aufgaben bei Quarantäne und bei Präsenzpflichtbefreiung

Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne versetzt werden, bekommen Aufgaben von allen Fachlehrkräften

Die Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung bleibt bestehen. Jeder, der unter diesen Umständen nicht zur Schule kommen möchte, kann zu Hause bleiben. Das Bildungsministerium verspricht, dass diese Kinder auch Aufgaben für zu Hause bekommen. Dieses Versprechen müssen aber die Schulen halten und das gestaltet sich mehr und mehr als schwierig, da die Lehrkräfte ihren Unterricht damit parallel halten müssen, was einfach nicht machbar ist. Schülerinnen und Schüler, die von der Präsenzpflicht befreit wurden, erkundigen sich bei ihren Klassenkameraden nach den Unterrichtsinhalten. Sollten zusätzlich noch Fragen bestehen, kann sich gern an die Fachlehrkräfte gewendet werden.

Elternabende und Informationen zu den Abschlussprüfungen

Die Elternabende für alle Klassen finden am 19.04.2021 online um 18:00 Uhr statt. Eine Einladung werden alle Schülerinnen und Schüler über ihr Teams-Profil erhalten. Zusätzlich ist für jeden Elternabend ein Link auf dem Vertretungsplan zu finden.

Der Elternabend für die 10. Klassen, der gleichsam die Informationen und Belehrungen zu den Abschlussprüfungen beinhaltet, wird als Gemeinschaftsveranstaltung organisiert.

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