Der Landkreis Harz versucht mit eigenen Vorgaben zum Infektionsschutz, Maßnahmen in Schulen durchzusetzen Landkreis Harz mit neuer Verordnung zum Infektionsschutz an Schulen

Eine neue Verordnung vom Landkreis Harz möchte nun den Infektionsschutz an Schulen verbessern und greift unter bestimmten Umständen teilweise gravierend in die Schulorganisation ein.

Die neue "Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten im Landkreis Harz" wurde heute an die Schulen versandt. Hierin sind einige gravierende Einschnitte in die Schulorganisation und das Schulleben und damit auch in die Haushalte unserer Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Umständen vorgegeben. Dies beinhaltet sowohl mögliche Ausschlüsse von ganzen Klassen als auch einen möglichen Wechselunterricht, der befristet eingerichtet werden soll.
 
Diese Verordnung schafft noch mehr Durcheinander, als dass sie einen außerordentlichen Nutzen für die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler hätte. Schulen wurden allgemeinhin ganz deutlich nicht als Infektionstreiber ausgemacht. Auch an dieser Schule kann nicht festgestellt werden, dass ein systematisches Fortschreiten der Infektion in einer Klasse aufgrund des Schulbesuchs geschieht. Vielmehr sind es die Kontakte im privaten Bereich, die die Infektionszahlen in die Höhe treiben, weshalb an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden muss, dass private Kontakte in der jetzigen Situation wirklich auf ein Minimum begrenzt werden. Ein positiver Test in der Schule hat nach der neuen Rechtsverordnung des Landkreises Harz oben angesprochene Folgen.
 
Dies bedeutet in diesem Fall einen sehr hohen Verwaltungsaufwand, den Schulen allgemein aktuell wohl nur schwer leisten können. Die Details der zu Grunde liegenden Rechtsverordnung können im unten angehängten Dokument erlesen werden.

von

Zurück