Vorgaben der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung und dem Hygiene-Rahmenplan für Schulen Informationen zum Start ins Schuljahr 2021/2022

Auch im neuen Schuljahr müssen wir uns wieder einigen Regelungen unterstellen, die vom Bildungsminsterium vorgegeben sind. Auf welche Vorgaben besonders geachtet werden muss, ist hier zu erfahren.

Vor dem Beginn des Schuljahres soll laut der Kultusministerkonferenz so viel Normalität wie möglich in den Schulen vorherrschen. Dabei müssen wir akzeptieren, dass Masken und Abstandsgebote, wie auch Selbsttests die neue Normalität sind.

Aus den Erfahrungen der letzten beiden Schuljahre heraus, in denen wir als Schulgemeinschaft mit allen (auch kritischen) Eltern, Kindern und Lehrkräften diese besondere Situation gemeistert haben, sind wir sehr zuversichtlich, dass wir auch in diesem Schuljahr jegliche Herausforderungen meistern werden.

Im folgenden sind alle Regelungen aufgelistet, die zum Start des neuen Schuljahres unbedingt beachtet werden müssen:

1. Hygienebelehrungen

  • Regelmäßiges Händewaschen
  • Bei jedem Eintritt in einen Unterrichtsraum werden die Hände desinfiziert (Sprühflaschen)
  • Im Schulhaus und auf dem Schulhof muss das Abstandsgebot (1,5m) eingehalten werden
  • Auf die Hus- und Niesetikette ist zu achten
  • Kein Körperkontakt 

Alle Vorgaben sind im Rahmenhygieneplan des Landes Sachsen Anhalt und im schulinternen Hygieneplan zu finden!

2. Maskenpflicht

Nasen-Mund-Schutzmasken müssen von allen Personen im Schulhaus, außer in den Unterrichtsräumen getragen werden. Im Freien kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden! 

3. Selbsttests

Selbsttests sind für alle Ungeimpften Pflicht! Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler müssen sich regelmäßig testen! Wir werden die Selbsttests, wie gewohnt, zu Hause durchführen lassen.

  • 1. Test: am 1. Schultag! Dieser wird vor dem Unterricht im Klassenraum durchgeführt. An diesem Tag erhalten unsere Schülerinnen und Schüler vier weitere Tests (drei für die komende Woche und einen für die darauf folgende Woche)
  • In den ersten zwei vollen Schulwochen: 3 Tests pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag)
  • Ab der dritten Schulwoche: Zwei Tests pro Woche (Montag und Mittwoch)

Zur Erinnerung, es gibt vier Möglichkeiten, ein negatives Ergebnis nachzuweisen:
a) Teststreifen gemeinsam mit einem aktuellen Foto auf Smartphone in der Schule vorzeigen! (Selfi + Teststreifen)
b) Teststreifen in der Schule vorzeigen, aktuelles Foto per Mail an die Schule senden! (Selfi per Mail + Teststreifen)
c) Teststreifen gemeinsam mit einer aktuellen Selbstauskunft vorzeigen! (Selbstauskunft + Teststreifen, Vorlage im Anhang dieser Nachricht)
d) Nachweis eines negativen Tests in einer offiziellen Teststelle (Testzentren, Gesundheitsamt, Hausarzt usw.) vorzeigen! (externer Nachweis)
Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, die Teststreifen werden in der Schule entsorgt! Schüler, die sich nicht testen, sind unentschuldigt! Eine Präsenzpflichtbefreiung nur bei medizinisch begründeten Ausnahmen möglich.

4. Lüftung

Es wird regelmäßig gelüftet. Mindestens alle 20 Minuten für mindestens 5 Minuten.

Unseren Schulinternen Hygieneplan werden wir überarbeiten und vom Inzidenzwert abgehen. Der Maßstab für einschränkende Maßnahmen in der Schule (z.B. festgelegte Bereiche auf dem Schulhof) wird die Hospitalisierungsrate sein, die auch in der Wissenschaft der zunehmend wichtigere Indikator für einschränkende Maßnahmen in dieser Pandemie-Situation ist.

Falls Fragen bestehen, kann die Schule sehr gern per Mail kontaktiert werden!

Allen Schülerinnen und Schülern wünschen wir einen entspannten und motivierten Schulstart. Wir freuen uns euch!

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