Ein Überblick über die wichtigen Regelungen, die an der Europaschule "Am Gröpertor" zur Zeit beachtet werden müssen Alle Regelungen in der Schule ab 10.01.2022

Am Montag geht die Schule wieder los und wir hoffen, alle sind gut in das neue Jahr gestartet. In den Vorgaben für die Schule hat es bis jetzt keine Veränderungen gegeben. Achtung: Die Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung gibt es nicht mehr! Hier nochmal alles auf einen Blick.

Morgen ist es wieder soweit, der Schulalltag beginnt im neuen Jahr 2022. Wir hoffen, dass der Start ins neue Jahr gelungen ist und freuen uns, alle unsere Schülerinnen und Schüler gesund und munter morgen früh in der Schule wieder zu sehen.

Mit der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung und dem aktuellen Rahmenplan für Hygiene an Schulen sind die Vorgaben für Schulen weiterhin gültig; zu beachten ist hier, dass die Präsenspflichtbefreiung mit Wiederbeginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien nicht mehr möglich ist. Diese Regelungen gelten vorerst für die ersten zwei Schulwochen im Januar. Während der ersten Schulwoche wird es eine Neubewertung der Situation und gegebenenfalls angepasste Vorgaben für die Zeit bis zum Ende des Halbjahres geben.

Die Regelungen des Landkreis' Harz sind ebenfalls weiterhin gültig.

In der Zeit bis zu den Halbjahreszeugnissen wird es sehr arbeitsintensiv für unsere Schülerinnen und Schüler werden, da sicher einige Leistungskontrollen anstehen. Hier erwarten wir eine gute Vorbereitung. In der Ungewissheit der weiteren Entwicklungen durch die Pandemie und vor allem vor dem Hintergrund neuer Virus-Varianten wie Omikron wird es notwendig sein, jede Leistungskontrolle ernst zu nehmen und bestmögliche Ergebnisse erreichen zu wollen.

Für einen besseren Überblick sind hier alle aktuell zu beachtenden Vorgaben wiederholt zusammengefasst:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich täglich testen. Die Tests müssen in der Schule durchgeführt werden!
    Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.

  2. Die bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand von 1,5m, Tragen der Maske, Hust- und Niesetikette, Hände waschen und desinfizieren) sind umzusetzen.
    Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal in der Woche über die Hygienemaßnahmen, das regelmäßige und gewissenhafte Testen und Maßnahmen nach einem positiven Selbsttest belehrt.

  3. Eine Maskenpflicht für alle Personen in der Schule besteht im Schulhaus und im Unterricht!
    In allen Klassen werden selbstverständlich regelmäßig Maskenpausen bei geöffneten Fenstern gemacht. Die Frühstückspause zählt in diesem Sinne dazu. Die Schüler sollen bei diesen Pausen möglichst mit Abstand in den Räumen sitzen.

  4. Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest müssen mit ihren Hausstandangehörigen (wichtig bei Geschwisterkindern und Kindern aus sozialen Einrichtungen) zu einem Arzt und einen PCR-Test durchführen lassen und dürfen die Schule nicht betreten.

  5. Sportunterricht kann ohne Masken durchgeführt werden (auch in der Halle)! In unsere Sporthallen darf jeweils nur eine Klasse hinein.

  6. Musikunterricht ist ebenfalls möglich. Beim gemeinsamen Singen muss jedoch ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

  7. Ab dem 10.01.2022 gilt die Möglichkeit der Präsenzpflichtbefreiung nicht mehr. 

  8. Die Regelungen vom Landkreis Harz sind im Detail unter diesem Text zu finden.

Alle Informationen sind ausführlich auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden. Die aktuelle Eindämmungsverordnung und der Rahmenhygieneplan sind unten angehängt. 

Wir wünschen allen unseren Schülerinnen und Schülern, wie auch deren Eltern erfolgreiche Schulwochen bis zu den Halbjahreszeugnissen.

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